Urlaubssemester
Moderator: Aktive Fachschaft
Urlaubssemester
Wegen meiner Staatsbürgerschaft müsste ich demnächst für 2 Jahre einen Wehrdienst absolvieren. Man ist dazu verpflichtet, wenn man diese auch weiterhin behalten möchte. Deshalb bin ich mal zum Studienbüro im Karo 5 gegangen und habe dort nachgefragt. Die Mitarbeiterin hat daraufhin gesagt, dass es ziemlich unwahrscheinlich wäre, dass ich für 4-5 Semester, wegen Wehrdienst eine Beurlaubung bekommen würde. Ich soll mich deshalb zuerst exmatrikulieren und nach meiner Rückkehr wieder einschreiben. Ich habe dann noch extra nachgefragt, ob dann mein derzeitiger Fortschritt noch erhalten bleibt, woraufhin sie mir dies bestätigt hat. Ich traue aber dieser ganzen Sache nicht so ganz. Wie läuft das ganze wirklich ab? Stimmt das, was die Mitarbeiterin behauptet hat? Bleiben bei einer Exmatrikulation alle Daten und Noten noch erhalten?
Re: Urlaubssemester
Hallo,
ich halte das durchaus für realistisch, was man dir da erzählt hat. Allerdings wirst du hier kaum Aussagen bekommen denen du eher trauen kannst. Am besten besuchst du mal die Fachstudienberatung des Fachbereichs oder schreibst eine E-Mail an beratung@informatik.tu-... . Denn da bekommst du auch verbindliche Aussagen auf die du dich verlassen und berufen kannst.
Viele Grüße
Jannik
ich halte das durchaus für realistisch, was man dir da erzählt hat. Allerdings wirst du hier kaum Aussagen bekommen denen du eher trauen kannst. Am besten besuchst du mal die Fachstudienberatung des Fachbereichs oder schreibst eine E-Mail an beratung@informatik.tu-... . Denn da bekommst du auch verbindliche Aussagen auf die du dich verlassen und berufen kannst.
Viele Grüße
Jannik
Re: Urlaubssemester
Danke für die schnelle Antwort. 

Re: Urlaubssemester
Meines Wissens hast du nur ein oder zwei Semester ein Anrecht auf Anrechnung der Noten.
Vorallem aber hast du nach meinen Informationen kein Anrecht darauf wieder in die alte Studienordnung eingeschrieben zu werden sondern kommst automatisch in die neue Studienordnung.
Bevor du dich also exmatrikulierst, wende dich bitte wie Jannik empfohlen hat zuerst an die Fachstudienberatung.
Vorallem aber hast du nach meinen Informationen kein Anrecht darauf wieder in die alte Studienordnung eingeschrieben zu werden sondern kommst automatisch in die neue Studienordnung.
Bevor du dich also exmatrikulierst, wende dich bitte wie Jannik empfohlen hat zuerst an die Fachstudienberatung.