jebediah hat geschrieben:core hat geschrieben:
Oder in aller Kürze: Das Datenschutzgesetz schreibt vor, dass eine Veröffentlichung nur anonymisiert und bei berechtigtem Interesse erfolgen darf, dieses ist durch den Notenaushang aber schon abgedeckt. Daher dürfen die Noten nicht weiter (ungeschützt) veröffentlicht werden.
Und da das Abfotografieren und private verteilen kein Veröffentlichen ist, ist dies in Ordnung und kann auch nicht verboten werden. Veröffentlichen, also der Öffentlichkeit zugänglich machen ist natürlich nicht in Ordnung.
Theoretisch stellt das private Verschicken dieser Bilder keine Veröffentlichung dar, allerdings werden solche Bilder generell an jeden weiterverteilt, der hier im Forum nachfragt. Hierbei erfolgt keine Prüfung darauf, ob die Autor des Posts, der die Bilder anfordert, die Klausur mitgeschrieben hat oder nicht.
Hier stellt sich nun die Frage, in welchem Umfeld der Terminus der ungeschützen Veröffentlichung nun gemeint ist. Die Bilder erreichen zwar nicht die Öffentlichkeit (unifremde Personen), aber (theoretisch) zumindest mal alle Studenten des FB 20.
Alles in allem ist eine Weitergabe (die über dieses Forum erfolgt) weder in irgendeiner Form wirklich geschützt noch bleiben die Bilder privat.
Gruß