olibaby hat geschrieben:
bezieht sich Ihr nein auf beide Teile der Frage?
Oops, sorry:
Wenn ich bereits die studienleistung aus dem Vorjahr habe, kann ich dann diese nochmal machen ohne meine alte zu verlieren?
Antwort: ja, sie können die Studienleistung wiederholen, ohne Ihre Prüfungszulassung aus einem früheren Jahr zu verlieren
Angenommen wenn ich dieses Jahr nicht ausreichend Punkte erreiche, verliere ich dann meine studienleistung aus dem Vorjahr?
Antwort: nein, Sie verlieren Ihre Prüfungszulassung aus einem früheren Jahr nicht, wenn Sie in diesem Jahr die Mindestpunktzahl nicht erreichen
KW