Anzahl Hiwi Jobs
Moderator: Aktive Fachschaft
Anzahl Hiwi Jobs
Moin,
gibt es eine Beschränkung wie viel HiWi Jobs (Anzahl Verträge; Stunden im Monat) man gleichzeitig machen darf ?
Danke
gibt es eine Beschränkung wie viel HiWi Jobs (Anzahl Verträge; Stunden im Monat) man gleichzeitig machen darf ?
Danke
- Reflection
- Mausschubser
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- Registriert: 8. Jun 2012 23:36
Re: Anzahl Hiwi Jobs
soviel ich weiß nicht...hatte damals drei paraellel am laufen gehabt...onbes hat geschrieben:Moin,
gibt es eine Beschränkung wie viel HiWi Jobs (Anzahl Verträge; Stunden im Monat) man gleichzeitig machen darf ?
Danke
Musst halt nur aufpassen das du nicht über 80 stunden monatlich kommst,
sonst verlierste dein studentenstatus, außerdem musst du rentenbeiträge abdrücken, da du bei mehreren jobs schnell über die 400 € kommst...
"Tausend Wege führen zu Fehlern, zur Wahrheit führt nur einer..." J. J. Rousseau
Re: Anzahl Hiwi Jobs
danke:)
- leviathan
- Computerversteher
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Re: Anzahl Hiwi Jobs
Man kann als Hiwi nicht mehr als für 82 Stunden im Monat bezahlt werden, das steht in jedem Hiwi-Vertrag drin. Außerdem gibt es seit einer Weile die Regelung in Hessen, dass man insgesamt während des Studiums nur 48 Monate lang als Hiwi beschäftigt sein darf (Pausen zwischen Beschäftigungen zählen nicht zu diesen 48 Monaten).
Ein Programmierer hat immer eine Lösung. Die passt nur nicht immer zum Problem.
Hiwi für Weiterentwicklung des Lernportals (Moodle).
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Re: Anzahl Hiwi Jobs
Moin,
danke für die Antworten, ich habe noch eine Frage:
Heisst das, dass ich von den 10 Semestern (inkl. Master) nur 4 an der Uni als HiWi arbeiten darf oder ist wird das beim Anfang des Masters wieder auf 0 gesetzt?
danke für die Antworten, ich habe noch eine Frage:
Heisst das, dass ich von den 10 Semestern (inkl. Master) nur 4 an der Uni als HiWi arbeiten darf oder ist wird das beim Anfang des Masters wieder auf 0 gesetzt?
Re: Anzahl Hiwi Jobs
48 Monate entspricht 8 Semesternonbes hat geschrieben:Moin,
danke für die Antworten, ich habe noch eine Frage:
Heisst das, dass ich von den 10 Semestern (inkl. Master) nur 4 an der Uni als HiWi arbeiten darf oder ist wird das beim Anfang des Masters wieder auf 0 gesetzt?

Re: Anzahl Hiwi Jobs
ach wtf ich habe 24 gelesen, sry:D
- leviathan
- Computerversteher
- Beiträge: 307
- Registriert: 30. Jul 2008 14:26
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Re: Anzahl Hiwi Jobs
Und um die Frage komplett zu beantworten: es wird beim Wechsel in den Master nicht zurückgesetzt, die 48 Monate beziehen sich auf die gesamte Immatrikulation, unabhängig von Studiengängen.
Ich glaube (bin allerdings nicht 100% sicher) dass es sogar für alle Unis in Hessen gilt, d.H. wenn du hier schon 12 Monate gearbeitet hast, darfst du woanders in Hessen auch nicht mehr als 36 Monate weiter arbeiten.
Ich glaube (bin allerdings nicht 100% sicher) dass es sogar für alle Unis in Hessen gilt, d.H. wenn du hier schon 12 Monate gearbeitet hast, darfst du woanders in Hessen auch nicht mehr als 36 Monate weiter arbeiten.
Ein Programmierer hat immer eine Lösung. Die passt nur nicht immer zum Problem.
Hiwi für Weiterentwicklung des Lernportals (Moodle).
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Re: Anzahl Hiwi Jobs
Das ist eine Regelung der TU Darmstadt. Hintergrund ist das „Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“, wonach studentische Hilfskräfte („HiWis“) sich nach einer gewissen Beschäftigungszeit auf eine unbefristete Stelle einklagen könnten. Das möchte man bei HiWis nicht, denn sie sind ja in der Hauptsache Student und sollen außerdem auch irgendwann ihren Abschluss erreichen oder ihr Studium abbrechen.
Deshalb hat sich die TU wohl für die 48-Monate-Regelung entschieden, in Anlehnung an das Hessische Hochschulgesetz, wo für wissenschaftliche Hilfskräfte (!= HiWis!) eine Vierjahresfrist (= 48 Monate...) festgelegt ist:
Deshalb hat sich die TU wohl für die 48-Monate-Regelung entschieden, in Anlehnung an das Hessische Hochschulgesetz, wo für wissenschaftliche Hilfskräfte (!= HiWis!) eine Vierjahresfrist (= 48 Monate...) festgelegt ist:
Wenn man von einer anderen Hochschule an die TU wechselt, könnte eine Anrechnung von HiWi-Zeiten passieren, da bin ich mir aber nicht sicher. Umgekehrt, wenn man z.B. nach dem Bachelor seinen Master woanders macht, sollte es aber kein Problem geben – sofern die neue Hochschule nicht auch so eine Regelung hat.§ 75 (3) hat geschrieben:Die Beschäftigung als studentische Hilfskraft soll in der Regel zwei Jahre, die Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft darf vier Jahre nicht überschreiten.
„Die Universität steht nunmehr vor der Aufgabe, die Lehre vor Qualitätseinbußen zu schützen, damit der dort vorhandene sehr gute Ruf gehalten wird.“
Rechenschaftsbericht des TU-Präsidiums 2009-2010 (Seite 20), angesichts von aktuell 23.000 Studenten und vor G8
Rechenschaftsbericht des TU-Präsidiums 2009-2010 (Seite 20), angesichts von aktuell 23.000 Studenten und vor G8