Das Hochschulrechenzentrum sucht ab sofort einen Hiwi für den Second Level Support, zur Entlastung des Post und Webmasters.
Zu den Aufgaben gehört unter anderem:
Anwendersupport für eMail Basis Dienste.
Anwendersupport für Webdienste.
Anforderungen:
Kundenfreundlichkeit
Technisches Verständnis.
Abstraktes Denkvermögen.
Arbeitsort ist die Mornewegstraße.
Arbeitszeiten und Bezahlung verhandelbar.
Bewerbungen bitte an
Dirk Weikard
webmaster@tu-darmstadt.de oder an postmaster@tu-darmstadt.de
Hiwi für second level support
Moderator: Aktive Fachschaft
Forumsregeln
Auch ohne Registrierung können Beiträge in diesem Unterforum geschrieben werden.
Auch ohne Registrierung können Beiträge in diesem Unterforum geschrieben werden.
Re: Hiwi für second level support
Ist die Stelle bereits besetzt oder kann man sich da noch bewerben?
Re: Hiwi für second level support
...das würde ich an deiner Stelle per Mail erfragen. Der Eintrag wurde hier ja ohne Anmeldung geschrieben, und ich glaube kaum, dass der Ersteller hier nochmal reinschaut.
Re: Hiwi für second level support
Kann man bei der Stellenbeschreibung eigentlich noch über einen "HiWi" reden?
Ich sehe da nix "wissenschaftliches". Finde irgendwie, dass der Begriff inflationär benutzt wird.
Ich sehe da nix "wissenschaftliches". Finde irgendwie, dass der Begriff inflationär benutzt wird.
//Algorithms are for people who don't know how to buy RAM.
Re: Hiwi für second level support
Also gerade durch die Formulierung „studiennahe Dienstleistungen“ bist du als Informatiker in einem Hochschulrechenzentrum doch ganz gut aufgehoben§ 75 (1) Hessisches Hochschulgesetz hat geschrieben:Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte haben die Aufgabe, Studierende durch Tutorien in ihrem Studium zu unterstützen, Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie studiennahe Dienstleistungen zur Unterstützung von Studium und Lehre zu erbringen. Sie erbringen ihre Dienstleistungen, die zugleich der eigenen Aus- und Weiterbildung dienen sollen, nebenberuflich.

PS, bevor das Verwirrung stiftet: Der Unterschied „studentisch“ und „wissenschaftlich“ in dem Absatz ergibt sich übrigens aus
Hat also nichts mit der aktuellen Tätigkeit, sondern mit dem bisher Erreichten zu tun.§ 75 (2) Hessisches Hochschulgesetz hat geschrieben:Studentische Hilfskräfte sind an einer Hochschule in einem Studiengang immatrikuliert, der zu einem ersten oder weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt; wissenschaftliche Hilfskräfte müssen ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.
„Die Universität steht nunmehr vor der Aufgabe, die Lehre vor Qualitätseinbußen zu schützen, damit der dort vorhandene sehr gute Ruf gehalten wird.“
Rechenschaftsbericht des TU-Präsidiums 2009-2010 (Seite 20), angesichts von aktuell 23.000 Studenten und vor G8
Rechenschaftsbericht des TU-Präsidiums 2009-2010 (Seite 20), angesichts von aktuell 23.000 Studenten und vor G8