Die Zulassung hängt vom gewählten Master-Studium (sechs stehen bei uns zur Auswahl) und vom bisherigen Bachelor-Studium ab.
In der letzten Sitzung des
Lehr- und Studienauschusses stand ein Dokument zu den Themen „Im Studiengang Bachelor of Science Informatik der TU Darmstadt erworbene Kompetenzen“ und „Zulassung zu den Studiengängen Master of Science des Fachbereichs Informatik der TU Darmstadt“ zur Diskussion, das am Donnerstag vom
Fachbereichsrat verabschiedet werden soll. Sobald es dort durch ist, sollte es auf den Webseiten des Fachbereichs veröffentlicht werden.
Dies ist eine Auflage der
Akkreditierungsagentur gewesen, die das bisherige Verfahren als intransparent kritisiert hatte. Durch die Verabschiedung und Veröffentlichung des Dokuments soll das behoben werden – am Verfahren selbst ändert sich nichts.
Grundtenor für externe Bewerber (vsl. ab Studienbeginn WS 10/11) ist in dem Dokument: Wenn die in unserem Bachelor erworbenen Kompetenzen (inhaltlich wie methodisch) im bisherigen Studium des Bewerbers durch diesen nachgewiesen werden können, wird er zugelassen. Andernfalls werden bei inhaltlichen Mägeln Auflagen in der Form „hole Lehrveranstaltung(en) XYZ nach“ erteilt sowie bei methodischen Mängeln auf die persönlichen Fähigkeiten des Bewerbers geschaut. Bei beiden Mängel-Arten werden berufliche Tätigkeiten und/oder Weiterbildungskurse berücksichtigt.
Die Zulassung hängt vom gewählten Master-Studium (sechs stehen bei uns zur Auswahl) und vom bisherigen Bachelor-Studium ab.
In der letzten Sitzung des [url=http://D120.de/lehr-und-studienausschuss]Lehr- und Studienauschusses[/url] stand ein Dokument zu den Themen „Im Studiengang Bachelor of Science Informatik der TU Darmstadt erworbene Kompetenzen“ und „Zulassung zu den Studiengängen Master of Science des Fachbereichs Informatik der TU Darmstadt“ zur Diskussion, das am Donnerstag vom [url=http://D120.de/fachbereichsrat]Fachbereichsrat[/url] verabschiedet werden soll. Sobald es dort durch ist, sollte es auf den Webseiten des Fachbereichs veröffentlicht werden.
Dies ist eine Auflage der [url=http://de.wikipedia.org/wiki/ACQUIN]Akkreditierungsagentur[/url] gewesen, die das bisherige Verfahren als intransparent kritisiert hatte. Durch die Verabschiedung und Veröffentlichung des Dokuments soll das behoben werden – am Verfahren selbst ändert sich nichts.
Grundtenor für externe Bewerber (vsl. ab Studienbeginn WS 10/11) ist in dem Dokument: Wenn die in unserem Bachelor erworbenen Kompetenzen (inhaltlich wie methodisch) im bisherigen Studium des Bewerbers durch diesen nachgewiesen werden können, wird er zugelassen. Andernfalls werden bei inhaltlichen Mägeln Auflagen in der Form „hole Lehrveranstaltung(en) XYZ nach“ erteilt sowie bei methodischen Mängeln auf die persönlichen Fähigkeiten des Bewerbers geschaut. Bei beiden Mängel-Arten werden berufliche Tätigkeiten und/oder Weiterbildungskurse berücksichtigt.